Es finden keine handmade - Veranstaltungen mehr statt!

Liebe Besucherinnen und Besucher,

schweren Herzens mussten wir, die meetCon - Veranstaltungs-GmbH, unseren Betrieb einstellen und es werden keine Veranstaltungen mehr stattfinden.

Teilnahmebedingungen

Zur Aktion "My Bag for Charity" und dem dazugehörigen Gewinnspiel

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Aufruf zur Aktion „My Bag for Charity“ und zum zugehörigen Gewinnspiel (nachfolgend insgesamt „Gewinnspielbeschreibung“).
  2. Veranstalter der Aktion „My Bag for Charity“ und des Gewinnspiels ist die meetCon – Veranstaltungs-GmbH, Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig, welche die Aktion gemeinsam mit Silke Bosbach / www.silke-bosbach.de und das Gewinnspiel durchführt. Die Preise für das Gewinnspiel werden von den teilnehmenden AusstellerInnen der Veranstaltung handmade Bielefeld 2022 zur Verfügung gestellt.
  3. Mit der Teilnahme an der Aktion „My Bag for Charity“ akzeptiert die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese Bedingungen.
  4. Die Aktion „My Bag for Charity“ wird per postalischer Einsendung oder persönlicher Abgabe an vorher kommunizierten Abgabestellen durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt durch die Einsendung einer oder mehrerer selbst genähter Taschen; die Gewinnspielteilnahme erfolgt bei dieser Einsendung durch zusätzlich vollständige Angabe von Name, Post- und E-Mail-Adresse.
  5. Die Gewinne werden im Vorfeld der Auslosung bekannt gegeben.
  6. Die Aktion „My Bag for Charity“ beginnt am 21.11.21 und endet am 21. August 2022 (Teilnahmeschluss). Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.
  7. Teilnehmen dürfen ausschließlich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie Nähgruppen mit Sitz in einem der genannten Länder. Die Teilnahme als Einzelperson einerseits und als Mitglied einer Nähgruppe andererseits ist zulässig.
  8. MitarbeiterInnen des Veranstalters und der Gewinnspielpartner sowie an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligter Dienstleister sowie von im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit diesen jeweils verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die jeweiligen Angehörigen.
  9. Die Teilnahme über einen Dienstleister, insbesondere über einen Gewinnspieleintragungsdienst oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig.
  10. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.
  11. Die eingesandten Taschen müssen von den Teilnehmenden selbst genäht worden sein und dürfen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Geschmacksmuster- (Design-) oder Wettbewerbsrechte verletzen. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fremde Kreationen ganz oder teilweise insbesondere urheberrechtlich, designrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt sein können. Ein Designschutz kann bestehen, wenn die fremde Kreation ganz oder teilweise (etwa hinsichtlich eines Musters) in ein hierfür vorgesehenes Register eingetragen wurde (etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA) oder als so genanntes nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach der europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Verordnung geschützt ist (für Letzteres genügt bereits eine Bekanntheit der fremden Kreation z.B. bei Händlern oder in der Fachpresse).
  12. Mit dem Einsenden einer oder mehrerer Taschen im Rahmen dieser Aktion räumt der Teilnehmer / die Teilnehmerin der meetCon – Veranstaltungs-GmbH unentgeltlich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Taschen für Zwecke der Aktion „My Bag for Charity“ zu verwenden, zu verkaufen und diese zur Verteilung an den Deutschen Kinderhospizverein e. V. weiterzugeben.

Hiervon umfasst ist auch das Recht, die Taschen per Foto, Video oder anderweitig zu dokumentieren, aufzunehmen und zu beschreiben und die so gewonnenen Materialien im Inland und Ausland, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, insb. redaktionell und werblich, für alle Zwecke der Aktion (z.B. Abstimmung, Präsentation, Berichterstattung, Bewerbung, Dokumentation – sowohl selbst als auch durch Partner der Aktion), für Veröffentlichungen in Print oder Online-Medien, zur Speicherung und Archivierung und auch zum Zwecke der Bewerbung von Produkten der meetCon – Veranstaltungs-GmbH. Dieses Recht ist unterlizenzierbar und übertragbar.

Urheberpersönlichkeits- und Designerpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

Die Nutzung der eingeräumten Rechte durch meetCon – Veranstaltungs-GmbH ist mit der Zurverfügungstellung der Funktionalitäten der Website www.handmade-messe.info und durch die Gewinnmöglichkeit durch meetCon – Veranstaltungs-GmbH gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin abgegolten. Im Übrigen stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit meetCon – Veranstaltungs-GmbH überein, dass für die Vermarktbarkeit und Vergütung stets auch das Renommee, Name, Marke oder Titel von meetCon – Veranstaltungs-GmbH maßgeblich sind. Soweit das Urheberrechtsgesetz zwingende Regelungen vorsieht (etwa §§ 31 a und 32, 32 a bis c UrhG) bleiben diese unberührt.

  1. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin garantiert meetCon – Veranstaltungs-GmbH den Bestand der übertragenen Rechte und Befugnisse und versichert, diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten belastet, auch Dritte nicht mit ihrer Wahrnehmung betraut zu haben. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt meetCon – Veranstaltungs-GmbH und Drittberechtigte von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der eingesandten Taschen gegenüber meetCon – Veranstaltungs-GmbH geltend gemacht werden können.
  2. Die Gewinner der Einzelgewinne werden unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden schriftlich bzw. per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Sofern noch nicht alle für die Gewinnbereitstellung erforderlichen Daten vorliegen, werden die Gewinner aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an den Veranstalter zu übermitteln. Gehen von einem Gewinner innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut vergeben.
  3. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Ersatz des Gewinns sowie eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf einen Dritten sind nicht möglich.
  4. Sachpreise werden vom Gewinnspielpartner oder von einem von ihm beauftragten Dritten an den Gewinner kostenfrei versendet. Der Gewinner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 14 Tagen beim jeweiligen Gewinnspielpartner zu rügen, wobei es zur Wahrung der Frist genügt, wenn die Mängelrüge rechtzeitig an den Gewinnspielpartner abgesendet wird. Ist die Frist abgelaufen, kann sich der Gewinner nicht mehr auf offensichtliche Mängel berufen. Der Veranstalter ist mit Ausnahme der Verantwortung für den Gruppengewinn, die er mit dem Gewinnspielpartner gemeinsam trägt, nicht für Sach- und Rechtsmängel am Gewinn verantwortlich.
  5. Der Veranstalter verarbeitet (auch mit Hilfe der von Dienstleistern) die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnbereitstellung erforderlich ist oder die Teilnehmer anderweitig eingewilligt haben. Zwecks Gewinnbereitstellung werden die Kontaktdaten der Teilnehmer ggf. an den jeweiligen, aus der Gewinnspielbeschreibung ersichtlichen Gewinnspielpartner und an mit der Bereitstellung des Preises beauftragte Dritte offengelegt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier: www.handmade-messe.info/datenschutz.html .
  6. meetCon – Veranstaltungs-GmbH darf die Vornamen der Einzelgewinner (Plätze 1 – 3) und etwaig von diesen bereitgestellte oder mit deren Einwilligung angefertigte Bilder veröffentlichen und für sämtliche Kommunikationskanäle von meetCon – Veranstaltungs-GmbH redaktionell und/oder werblich verwenden.
  7. Sofern das Gewinnspiel auch über soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram) veranstaltet oder beworben wird, gilt: Jeder Teilnehmer stellt den Betreiber des sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Teilnahmebedingungen als PDF

    Anmeldung zur Charity-Aktion